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Reintext
Bilbo Beutlin soll sein friedliches Auenland verlassen, um dreizehn Zwerge zum gefürchteten Drachen Smaug zu begleiten. Der hat einen kostbaren Schatz an sich gerissen, den es nun zurückzuerobern gilt. Vorbei ist es nun mit dem beschaulichen Hobbit-Leben, denn ohne Hut und Frühstück bricht Bilbo gleich am nächsten Morgen mit den Zwergen auf. Unterwegs begegnen sie den ätherisch schönen Elben, unheimlichen Trollen, Orks und Riesenspinnen …
Wollt ihr mehr erfahren? Dann meldet euch an! Wir freuen uns auf euch
Kinder von 9 bis 13 Jahren (Jahrgänge 2002 bis 2006), die Spaß an Abenteuern unter freiem Himmel haben, gerne etwas Neues kennenlernen, auch mal ohne PC, Fernseher, iPod oder Handy aus-kommen können, sind bei uns richtig. Anmelden können sich alle Kinder aus der Pfarrei Heilig Kreuz Rheingau und darüber hinaus, egal welcher Konfession.
Der Teilnehmerbetrag von 230,00 EUR enthält: Busfahrt, komplette Verpflegung, Unterkunft, Betreuung, Eintritte, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Sind mehrere Kinder einer Familie zum Zeltlager angemeldet, wird eine Ermäßigung von 30 EUR je Kind gewährt, also 200 EUR pro Kind.
Die Anmeldung bitte umgehend an:
Kath. Pfarrei Heilig Kreuz Rheingau Büro St. Martin Lorch Oberweg 13, 65391 Lorch
oder per Mail an zeltlagerlorch@outlook.de
Fragen bitte mit Angabe der Telefonnummer auch an diese Mailadresse. Wir rufen zurück.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Mit der Anmeldung ist die Einzahlung des Teilnehmerbeitrages vorzunehmen und zwar auf das Konto bei der Rheingauer Volksbank Kontonummer: 30358708 BLZ: 510 915 00 IBAN: DE65 51091500 0030358708 BIC: GENODE51RGG
Die Zahlung muss bis spätestens 01. Juli 2015 erfolgen, da die Anmeldung sonst nicht berücksichtigt werden kann.
Wichtig: Alle Einzahlungen bitte mit dem Vermerk: „Zeltlager Lorch“ und dem Namen des Kindes versehen.
Abmeldungen von der Freizeit sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR bis drei Wochen vor Beginn des Zeltlagers möglich. Eine spätere Abmeldung ist aus organisatorischen Gründen nur unter Einbehaltung des vollen Teilnehmerbeitrages möglich (oder Meldung eines Ersatzteilnehmers des gleichen Geschlechts).